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tarifvertrag
Die Verschmelzung von BAP und iGZ zum GVP hat keine Auswirkung auf den bestehenden BAP/DGB-Tarifvertrag. Dieser Tarifvertrag wird seit seinem Inkrafttreten in 2004 von Das Personal angewendet.
Der vollständige Text der Tarifverträge steht unter www.personaldienstleister.de zum Download zur Verfügung.
Das Logo des BAP ist Kennzeichen und Beleg für hohe Qualität, Kompetenz und Seriosität. Nur Mitglieder des BAP, die vorab umfassend überprüft wurden, sind berechtigt, das BAP-Logo in ihren Dokumenten und Informationsmaterialien zu verwenden.
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