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tarifvertrag
Seit dem 01.01.2026 tritt das neue Tarifwerk für die Zeitarbeit in Kraft und ersetzt die bisherigen BAP- und iGZ-Tarifverträge.
Der vollständige Text der Tarifverträge steht unter www.personaldienstleister.de zum Download zur Verfügung.
Das Logo des BAP ist Kennzeichen und Beleg für hohe Qualität, Kompetenz und Seriosität. Nur Mitglieder des BAP, die vorab umfassend überprüft wurden, sind berechtigt, das BAP-Logo in ihren Dokumenten und Informationsmaterialien zu verwenden.
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